Präventionskonzept gemäß 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung §9 (4)
1. Grundlage für dieses vereinsspezifische Präventionskonzept ist das „Präventionskonzept Spitzensport“ der Austrian Baseball Softball Federation in der jeweils aktuellen Version.
2. Das COVID-Präventionsteam setzt sich aus den Mitgliedern des Vereinsvorstandes zusammen. Das Präventionsteam nominiert eine beim Training oder Spieltag anwesende Person zur Umsetzung des Präventionskonzepts. Bei Spieltagen ist diese Person vorab dem Ligaverantwortlichen bekanntzugeben.
3. Schulung: Sämtliche Teilnehmer an Trainings- oder Spieltagen werden von einem Mitglied des COVID-Präventionsteams persönlich einmalig über die Inhalte dieses Präventionskonzepts informiert und auf die Einhaltung sämtlicher Maßnahmen hingewiesen. Sollte es Änderungen am Konzept geben, werden die Teilnehmern erneut persönlich informiert. Eine Dokumentation welche Personen geschult wurden ist anzulegen.
4. Wesentliche Verhaltensregeln:
- Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten. Kurzfristige Unterschreitung im Rahmen der Sportausübung ist erlaubt.
- Für alle Personen gilt Maskenpflicht (FFP2) im Indoor-Bereich, sowie Outdoor wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (ausgenommen Sportausübung).
- Sportstätten dürfen nur von Spielern und Betreuern (Coach, Manager, Offizielle) betreten werden. Alle Anwesenden werden im Sinne des Contact Tracings dokumentiert.
- Der COVID-19 Beauftragte kooperiert mit dem Sportstättenbetreiber, Veranstalter, Ligaverantwortlichen/Verband, gegnerischen Teams, etwaigen Behörden. Diese werden gemäß den Vorgaben über anwesende Personen informiert.
- Grundsätzliche Hygieneregeln (Abstand, Desinfektion) sind einzuhalten. Spieler sind angehalten sich nicht mit Spielern anderer Teams und Personengruppen zu vermischen. Diese Hygieneregeln sind auch im privaten Bereich der Sportler nach Möglichkeit umzusetzen.
- Der Gesundheitscheck ist individuell von jedem Teilnehmer vorab zum Trainings- oder Spieltag eigenverantwortlich durchzuführen. Teilnahme an Trainings- oder Spieltagen ist nur im gesunden Zustand möglich.
- Erforderlich ist ein (1) negativer Testnachweis (PCR 72h, Antigen 48h in Teststraße oder Apotheke) oder (2) Impfzertifikat (22 Tage nach Erstimpfung, max. 3 Monate ausgenommen Genese bzw. nach Zweitimpfung) oder (3) Antikörper-Nachweis (max. 3 Monate alt) oder (4) Nachweis über Genesung (max. 6 Monate alt, etwa Absonderungsbescheid). Nachweise sind vorab an covid@lawnmowers.at zu übermitteln.
5. Dokumentation: Zum Zweck der Nachverfolgung der Schulungen als auch des Contact Tracings sind Aufzeichnungen über Anwesenheiten und Gesundheitszustand zu führen.
- In der Online-Dokumentation wird je Spieler die persönliche Schulung über das Präventionskonzept mit Datum nachgewiesen. Auch etwaige Nachschulungen werden so durch das COVID-Präventionsteam dokumentiert.
- Anwesenheiten und Gesundheitszustand werden jeweils am Beginn des Trainings- oder Spieltags von der nominierten Person erhoben und in der Liste markiert. Diese Daten werden nach 28 Tagen gelöscht.
- Negative Testergebnisse sind von den Teilnehmern vorab zu übermitteln. Diese Daten werden nach 28 Tagen gelöscht.
6. Verdachtsfälle und bestätigte COVID-19 Fälle: Sollte ein Teilnehmer erkranken (Verdachtsfall, Bestätigter Fall) oder als Kontaktperson K1 eingestuft werden, ist vom Teilnehmer unmittelbar das COVID-Präventionsteam zu informieren. Diese haben die Kontaktpersonen innerhalb des Teams, sowie dem Verband und gegnerischen Teams unmittelbar zu informieren. (siehe Vorgangsweise des ABSF)
7. Spitzensportlern ist auch Indoor-Training, insbesondere Kraft- und Ausdauertraining, in Sportstätten wie Fitnesscentern erlaubt. Die Voraussetzungen zu Outdoor-Training sind hier unverändert. Es sollte aber auf ausreichende Belüftung geachtet werden. Weiters ist das Präventionskonzept und auch der negative Test-Nachweis dem Sportstättenbetreiber nachzuweisen. Das Training ist sowohl eigenständig, als auch mit Teamkollegen möglich.