(hl) Nachdem sich in dieser Offseason die Hardliner im Verband bei den Lizenzen durchgesetzt haben, scheint jetzt zunächst einmal Ruhe eingekehrt zu sein, und der Spielbetrieb in seiner neuen Ligastruktur wird die Verbandsarbeit in den nächsten Monaten wieder als Schlagzeilenlieferant Nummer eins ablösen. Vorher allerdings tag(t)en noch einige Gremien, und die darin gefällten Entscheidungen könnten durchaus für Zündstoff für die Zukunft sorgen.
Die Frühjahrstagung des Bundessenats fand am 25.Februar in Wien statt. Darin wurden vor allem die in der Herbsttagung bezüglich Ligastruktur und Lizenzsystem gefassten Grundsatzentscheidungen noch genauer ausformuliert. Allerdings findet sich im Lizenzbereicht auch eine Änderung, die wohl noch für Aufsehen sorgen wird: Im Rahmen der Anpassung des bisherigen Lizenzkriterienkatalogs an die Spielbetriebsordnung wurden nämlich nun als Anforderung an die Heimspielstätte die Kriterien der Spielbetriebsordung übernommen. Und das bedeutet, dass ab 2002 in der 1.Bundesliga nur noch auf Plätzen gespielt werden darf, deren Outfieldzaun sich an keiner Stelle näher als 85 Meter zur Homeplate befindet (Kategorie A). Für die 2.Bundesliga beträgt diese Entfernung 76 Meter (Kategorie B).
Positiv an der nun relativ klaren Regelung ist, dass die Vereine bei ihren Ansuchen um Spielstätten jetzt tatsächlich einen definitiven Maßstab vorweisen können, den ihnen der Verband gelegt hat. Allerdings wird die Verschärfung der Kriterien dafür sorgen, dass einige weitere Kandidaten für die Bundesligen die Lizenz dafür nicht erhalten beziehungsweise verlieren werden. Die Zahl der Plätze in Österreich, die auch nur die Kriterien für die 2.Bundesliga erfüllen, ist derzeit wahrscheinlich nicht einmal so hoch wie die Zahl der Teams, die derzeit in den Bundesligen spielen (14). Und sehr bedenklich erscheint die Neuregelung auch daher, weil sie nach Ablauf der Antragsfrist für die Lizenzen 2002 die Kriterien verschärft. Die Vereine haben ihre Anträge im Vertrauen auf den bisher geltenden Kriterienkatalog gestellt und Zeitraum für bauliche Änderungen zur Einstellung auf die neue Regelung gibt es ebenso überhaupt keinen.
Der Verbandstag des ÖBSV findet in zwei Wochen statt, und dieser Bundessenatsbeschluss wird dort sicher noch Wellen schlagen.
Letzter Schliff für die neue Ligastruktur
In der Frühjahrstagung des Bundessenats wurde ausserdem die neue Ligastruktur klar in der Spielbetriebsordnung verankert – nach Diskussionen, die über nahezu den gesamten Winter gingen, konnte damit ein insgesamt auf hohe Akzeptanz gestossenes Ergebnis verankert werden, das hoffentlich auch über die Saison 2001 hinaus hält. Insbesondere wurden die Auf- und Abstiegsregelungen genau festgelegt: Zwischen den Bundesligen gibt es Fixauf- und -absteiger, der Vorletzte der Ersten spielt gegen den Zweitplazierten der Zweiten Bundesliga eine Best-of-Five Relegation um die Spielberechtigung in der obersten Spielklasse.
Komplizierter ist da schon die Aufstiegsregelung zwischen der 2.Bundesliga und den Regionalligen. Der Gewinner eines Aufstiegsturniers zwischen den bestplazierten Aufstiegsberechtigten aus den vier Regionalligen spielt in der nächsten Saison in der Bundesliga, der Zweitplazierte kann sich das Aufstiegsrecht in einer Best-of-Three Relegation gegen den Vorletzten der 2.Bundesliga erkämpfen. Für Regionalliga-Clubs sind damit bis zu sechs Spiele in der Postseason möglich.
Durch diverse andere Änderungen gewährleistet das neue System eine regelgebundene Ligastruktur, bei der die Liga-Spielberechtigungen der einzelnen Mannschaften für das jeweils nächste Jahr mit Abschluss der Saison feststehen und nicht – wie in vergangenen Jahren öfters der Fall – erst im Laufe des Winters von den Verbandsgremien beschlossen werden muss, wer jetzt wo spielt.