Linz, Sa, 4.11., 15:00 – In der Herbsttagung des Bundessenats wurden die entscheidenden Weichen für den Spielbetrieb der folgenden Saison gestellt. Insbesondere war bis dahin die Ligastruktur in der Allgemeinen Klasse Baseball unklar. Nunmehr wurde das vom Vorstand für 2002 geplante Konzept einer bundesweiten 2.Bundesliga schon für 2001 beschlossen. Das bedeutet, dass unter der 1.Bundesliga eine ähnlich aufgebaute 2.Bundesliga mit sechs bis acht Teams bestehen soll und erst ab der dritten Spielstufe eine regionale Aufteilung erfolgt. Das von der Vollversammlung der Bundesliga vorgeschlagene Konzept einer saisonalen Teilung der 2.Bundesliga (danach würde erst gegen Mitte der Saison aus den bis dahin führenden Teams der Regionalligen eine bundesweite 2.Bundesliga gebildet) wurde aufgrund massiver Bedenken einiger Landesverbände verworfen.
Die bundesweite 2.Bundesliga wird 2001 ausgetragen, wenn dafür mindestens sechs Teams nennen. Unter der 2.Bundesliga wird der Spielbetrieb ab 2001 in vier regionalen Bereichen (Ost, Süd, West, Nord) durchgeführt, wobei es sicherlich zu einer umfassenden Neugliederung insbesondere der Ostligen (NÖ, B, W, St) kommen wird. Die Einteilung der Mannschaften zu den regionalen Bereichen wird der Spielbetriebsverantwortliche des Verbands, Walter Herzog, vornehmen.
Bevor aber auch nur Spekulationen begonnen werden können, welche Mannschaften nun in welchen regionalen Ligen spielen, wird man abwarten müssen, ob die geplante 2.Bundesliga überhaupt durchgeführt werden kann. Es sind nämlich 2001 laut Lizenzkriterien überhaupt nur sieben Teams für eine solche Liga qualifiziert, und einige von ihnen dürften zumindest Bedenken gegen die Teilnahme haben. Erst mit Ablauf der Nennfrist am 1.Dezember wird die Situation hier geklärt sein. Wenn nicht mindestens sechs Mannschaften nennen, wird die Liga nicht durchgeführt und eine 2.Bundesliga in diesem Jahr nicht ausgetragen.
Genauere Regelungen bezüglich der neuen Ligastruktur (insbesondere die Auf- und Abstiegsregelungen) werden bis zur Frühjahrstagung noch ausgearbeitet werden müssen.
Neben der Ligastruktur war auch das Lizenzsystem Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Anträge. Die Grundtendenz der meisten Anträge war das Bestreben, in bestimmten Bereichen Aufweichungen zu erzielen – dort nämlich, wo die Lizenzen in den Augen mancher zu zu harten Konsequenzen geführt haben.
Zu einer tatsächlichen Erleichterung der Kriterien kam es nur in einem Bereich: Bei der Nachwuchspflicht. Ab 2002 werden für die Erlangung der Nachwuchskriterien auch Juniorenmannschaften (Alter bis 18 Jahre) anerkannt. Ausserdem wird das Ausmass des nachzuweisenden Spielbetriebs der Nachwuchsteams erheblich reduziert und Hallenspiele nun auch anerkannt.
In allen übrigen Bereichen folgte der Bundessenat jedoch der Linie des Verbandsvorstandes, wonach die Lizenzen in ihrer derzeitigen Form streng befolgt und beibehalten werden müssen. Zu diesem Ergebnis kam der Bundessenat jedoch erst nach stundenlangen Debatten, deren Hauptanlass einige Grenzfälle in der Lizenzerteilung für 2001 waren. So erfolgte zunächst ein Beschluss, wonach den Vienna Bucks und den Attnang Athletics die ihnen in 2.Instanz vom Vorstand abgesprochene Bundesligalizenz für 2001 doch wieder verliehen wurde. In der Folge kam es jedoch zu Diskussionen, ob der Bundessenat überhaupt befugt sei, eine solche Entscheidung zu treffen. Diese Frage wurde in einer weiteren Abstimmung verneint, in welcher der Bundessenat den Antrag nicht annahm, dass er „Entscheidungen des Vorstands als letztentscheidende Instanz über die Lizenzvergabe revidieren“ dürfe.
Eine Aufwertung des Lizenzsystems erfolgte ausserdem durch die Abschaffung der bisher in der SBO für die Spielberechtigung bestehenden Kriterienkataloge, welche auch von den Lizenzen abgedeckt sind. Die bisher in vielen Bereichen bestehende Doppelgeleisigkeit wurde damit aufgehoben (so sahen bisher SBO und Lizenzsystem unterschiedliche Anforderungen an die Heimspielstätte und die Nachwuchspflicht vor). Die Debatte über die Heimspielstätten der Dornbirn Indians und der Schwaz Tigers wurde dadurch dahingehend gelöst, dass gemäß der Einschleifregelung des Lizenzsystems auf diesen Plätzen 2001 noch 1.Bundesliga gespielt werden darf. Bisher bestand die absurde Situation, dass eine Lizenz für die Felder in Dornbirn und Schwaz erteilt wurde, die SBO dann aber die Austragung der Heimspiele auf diesen Plätzen verbot. Für 2002 müssen die Indians und Tigers jedoch entweder die entsprechenden baulichen Maßnahmen durchgeführt haben oder die mögliche Benutzung eines anderen lizenzkonformen Platzes für ihre Heimspiele nachweisen.
Weitere Beschlüsse wurden in folgenden Punkten gefasst: In allen Ligen der Allgemeinen Klasse ist ab 2001 die Verwendung von Metallcleats wieder gestattet. In allen Ligen der Allgemeinen Klasse dürfen ab 2001 nur noch Schläger verwendet werden, deren Gewicht maximal fünf Nummern unter der Länge beträgt. In den Bundesligen dürfen ab 2002 nur noch Holz- oder Composite-Schläger verwendet werden, ab 2003 überhaupt nur noch Holzschläger. In der jeweils regional untersten Liga dürfen Mannschaften die Aufhebung der Ausländerregelung für sich beantragen. Diesen Mannschaften ist dann allerdings der Aufstieg verwehrt. Zweck der Regelung ist, dass sich auch Mannschaften mit vorwiegend ausländischen Spielern am Spielbetrieb beteiligen können. Die Ligastruktur der Allgemeinen Klasse Softball wird ab 2001 flexibel gestaltet. Es hängt von der Anzahl der für den Spielbetrieb nennenden Mannschaften ab, ob bloß eine Liga in einem Gesamtdurchgang, eine Liga in zwei Gruppen oder zwei getrennte Ligen durchgeführt werden. Auch in der 1.Bundesliga Softball wird (ab 2003) eine Nachwuchspflicht eingeführt.
Ob mit diesen Beschlüssen für die nächste Saison alles geklärt ist, bleibt abzuwarten. Anfang 2001 tagen nochmals die Sportausschüsse und der Bundessenat in seiner Frühjahrstagung. Und im März findet der Verbandstag – die Vollversammlung aller Mitgliedsvereine des ÖBSV – statt.
Hadmar, 8.11.2000